Verfassungsblog: Kein Anspruch auf Sendezeit
Rechtsradikale Parteien haben keinen Rechtsanspruch auf Programmpräsenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es bleibt der Programmautonomie der Sender und der Redaktionen überlassen, wie sie mit den Vertreter*innen der AfD im Programm umgehen wollen.
Georges Lascar hat dies geteilt.
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Als Antwort auf Onlinejournalismus.de • • •ÖRR hat die Ereignisse von regionaler oder nationaler Bedeutung abzubilden und dient „neutral“ der Meinungsbildung des Einzelnen.
Religiöse kulturelle Gefühle sind hierbei nicht zu verletzen.
laut RStV
MMn
Kann man also drüber streiten.
Ob Baerbock in bester braunstiefelmanier Russland öffentlich den Krieg erklären darf oder auch ob Höcke öffentlich sagen darf der Islam gehört nicht zu Deutschland.
Gefühle verletzt beides, von nationalem Interesse ist auch beides.
Crux