Zum Inhalt der Seite gehen


rnd: Jan Böhmermann provoziert mit „Nazis keulen“-Spruch: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

In seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ regt Jan Böhmermann an, Nazis zu „keulen“ – unter anderem die rechtsextreme FPÖ wertet das als Mordaufruf gegen Politiker der eigenen Partei und der AfD.

Parl Kopper :antifa: hat dies geteilt.

Faschisten sind, zumindest in Deutschland, nicht durch die demokratischen Grundrechte geschützt, sie sind Feinde unserer Demokratie.
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der demokratische Rechtsstaat also ermitteln?

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html