FAZ/epd: Rundfunkbeitrag ist auch bei Missfallen des Programms zu zahlen
Wer mit dem Programm der Öffentlich-Rechtlichen nicht zufrieden ist, muss trotzdem den Rundfunkbeitrag zahlen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
FAZ/epd: Rundfunkbeitrag ist auch bei Missfallen des Programms zu zahlen
Wer mit dem Programm der Öffentlich-Rechtlichen nicht zufrieden ist, muss trotzdem den Rundfunkbeitrag zahlen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.