Verfassungsblog: Kein Anspruch auf Sendezeit
Für Redaktionen und Programmverantwortliche im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt sich diese Frage immer wieder aufs Neue: Gibt es eine Pflicht zum Proporz für die in den Parlamenten vertretenen Parteien, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum GG, dem Parteiengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag oder den Landesrundfunkgesetzen zwingend ergibt? Und gilt diese Pflicht auch für rechtsradikale Parteien und deren Vertreter*innen?
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Kein Anspruch auf Sendezeit: Warum die Rundfunkfreiheit kein Einlassticket für rechte Parteien ist
Rechtsradikale Parteien haben keinen Rechtsanspruch auf Programmpräsenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es bleibt der Programmautonomie der Sender und der Redaktionen überlassen, wie sie mit den Vertreter*innen der AfD im Programm umgehen wollen.Verfassungsblog
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Kevin Karhan
Als Antwort auf Onlinejournalismus.de • • •Natürlich gibt's keinen #AnspruchAufSendezeit, weil dies die #RedaktionelleUnabhängigkeit des #ÖRR gefärden würde.
Weil sonst käme illegaler #Staatsfunk alla #BundeswehrTV & #RadioAndernach dabei raus...
Unabhängig davon sind die meisten #Intendanzen der ÖRR #verfassungswidrig von rechtsaußen [#CDU & #CSU] sowie Vertreter der #Kirchen überlaufen und die #Rundfunkräte werden nicht demokratisch gewählt.
Marcel Geveler
Als Antwort auf Onlinejournalismus.de • • •